Vollgelaufene Keller, abgedeckte Dächer, zerbeulte Autos: Die Natur kann unser Hab und Gut schwer in Mitleidenschaft ziehen – sei es durch Hochwasser oder Stürme, Blitze, Hagelschauer oder Starkregen. Wie diese Schäden im Einzelnen versichert sind, haben wir in diesem Überblick zusammengestellt.
Quelle: So sind Schäden durch Naturgefahren versichert (GDV)
Noch besseren Schutz für Ihr Eigenheim bieten Gebäudeversicherungen mit der sogenannten Allgefahrendeckung, auch All-Risk-Gebäudeversicherung genannt.
Hier braucht es keine Aufzählung über den Versicherungsumfang, wie es bei herkömmlichen Wohngebäudeversicherungen der Fall ist.
Versichert ist jede nur denkbare Zerstörung oder Beschädigung. Ausgenommen sind nur, explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführte Schäden, beispielsweise durch Vorsatz, Krieg und Kernenergie. Ebenso verzichten wir auf oft ärgerliche und unverständliche Klauseln.
Beispielsweise: Volle Entschädigung schon bei Wind, nicht erst bei Sturm der Stärke 8