Schadenmeldung
Hier können Sie in wenigen Schritten Ihren Schaden online melden. Sie erhalten per eMail eine Bestätigung für Ihre Unterlagen und wir kümmern uns um alles Weitere. Mit unserer Erfahrung begleiten wir Sie bis zur Regulierung.
Bei allen Fragen steht Ihnen auch ihr persönlicher Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.
Thomas Türk // Schadenmanagement
Telefon: (030) 89748170
eMail: schaden@diesicherheit.de
Wir kümmern uns und entlasten Sie.
Schadenmeldung
Bei allen Fragen steht Ihnen ihr persönlicher Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.
Thomas Türk // Schadenmanagement
Telefon: (030) 89748170
eMail: schaden@diesicherheit.de
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Hinweise zur Schadenbearbeitung
Im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln. Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung.
Neben den unten angeführten Hinweisen gilt immer:
- Treffen Sie im Schadenfall geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Bei Schäden durch strafbare Handlungen und Personenschäden (z. B. Diebstahl, Vandalismus, Körperverletzung etc.) muss unverzüglich eine Anzeige/Meldung bei der Polizei erfolgen.
Eine Nichtbeachtung kann den Versicherungsschutz gefährden. Bleiben Sie ruhig und entspannt. Wir begleiten Sie von der Schadenaufnahme bis zur abschliessenden Regulierung.
Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!
- Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
- Bei Schäden an der Zuleitung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
- Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Informieren Sie die Feuerwehr, wenn es noch brennt bzw. sofern es sich um einen größeren Brand gehandelt hat.
- Fotografieren Sie die Brandursache bzw. den Brandherd, wenn dies noch möglich ist.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
- Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf Funktion.
- Fotografieren Sie auch die Einschlagsstelle des Blitzes (sofern erkennbar).
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.•Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
- Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
- Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein.
- Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an.
- Reichen Sie die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ein.
- Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich).
- Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter
- Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen etc.).
- Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
- Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
- Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
- Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle abhanden gekommenen oder möglicherweise beschädigten und zerstörten Sachen aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Ergänzungen an einer Stehlgutliste meist nicht akzeptiert werden.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
- Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
- Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
- Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen (Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung von Gebäuden und beschädigten Gegenständen), um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Lassen Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen, bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
- Sofern möglich, bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen des Kellers oder Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonstUnterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann.
- Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
- Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei, sofern der Schaden auf unerlaubte Handlungen Dritter zurückzuführen ist. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
- Fertigen Sie Fotos an, die eine Beschädigung erkennen lassen sowie die Gegebenheiten der Baustelle wiedergeben.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
- Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
- Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
- Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
- Melden Sie den Schaden unverzüglich online und leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.
- Informieren Sie den Versicherer bitte ebenfalls unverzüglich, falls Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Ebenso bei Arrest, einstweiliger Verfügung oder Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens.
- Im Interesse des Geschädigten, sollte dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht!
- Bei Cyberschäden informieren Sie bitte auch umgehend Ihr Krisenmanagement beim Versicherer. Beauftragen Sie keinen eigenen IT-Dienstleister etc., sondern stimmen alle Schritte mit dem Cyber-Versicherer ab.
- Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Unterrichten Sie den Versicherer unverzüglich vom Eintritt des Rechtsschutzfalles. Ihr Anwalt sollte sich vorab die entsprechende Deckungszusage vom Versicherer einholen.
- Informieren Sie den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles.
- Benennen Sie alle Beweismittel und stellen Sie dem Versicherer die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
- Stimmen Sie, sofern es für Sie zu keinen unbilligen Beeinträchtigungen führt, kostenauslösende Maßnahmen zunächst mit Ihrem Versicherer ab.
- Informieren Sie auch den beauftragten Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß, geben Sie ihm alle Beweismittel an und helfen Sie diesem bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen.
- Informieren Sie den Versicherer auf dessen Verlangen hin über den Stand der Angelegenheit.
Sollte es Ihnen passieren, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, nehmen Sie Ihr Recht war, sich NICHT zur Sache äußern zu müssen. Besprechen Sie sich zunächst mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt. Bedenken Sie den oft gehörten Satz, dass alles Gesagte auch gegen Sie verwendet werden kann.
- Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln. Bitte unbedingt die vertragliche Fristen beachten!(Eintritt/Meldung).
- Lassen Sie sich folgende Unterlagen aushändigen: ärztlicher Bericht, Entlassungsbericht, Bescheinigung Krankenhausaufenthalt (mit Diagnose).
- Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
- Füllen Sie Fragebögen und Schadenmeldungen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können (Beispiel: waren Sie vor dem Unfall völlig/vollständig gesund?), vermerken Sie dies bitte – ansonsten kann es weitreichende Folgen, bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers, für Sie haben.
- Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von zwölf Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben. Um einen Anspruch auf Invaliditätsleistung zu erhalten ist es erforderlich, dass Sie die im Vertrag festgelegten Fristen zur Anmeldung eines Dauerschadens einhalten.
- Sollte durch Veränderungen des Gesundheitszustandes der geschädigten Person evtl. eine Neubemessung des Invaliditätsgrades nötig erscheinen, informieren Sie den Versicherer bitte unverzüglich darüber. (vertragliche Fristen beachten!)
- Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.
- Hinweis: ggf. kann auch die Erstattung von Fahrtkosten und Verdienstausfall wegen Fahrten zu Gutachtern etc. geltend gemacht werden.
Neben der rein finanziellen Regulierung bieten wir Ihnen auch weitergehende Unterstützung. Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus Experten, zuverlässigen Handwerkern, aber auch spezialisierten Anwälten und Gutachtern. Sprechen Sie uns einfach an.